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§ 1 . Geltung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung eines Ferienhauses zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der  Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 . Beherbergungsvertrag

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

2.2 Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem Ausstattungsstandard eines durchschnittlichen Ferienhauses. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3.3 Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.

3.5 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

3.6 Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises ist wie folgt zu leisten:

3.7 – 50% bei Buchung des Ferienhauses, 50%  30 Tage vor Anreise zzgl. einer Kaution von 900 Euro sowie 170 Euro der Reinigungsgebühren. Die Kaution hat der Anbieter 14 Tage nach Ablauf der Mietzeit zu erstatten b.z.w., die erfolgte Beschädigung des Mietobjektes sowie den dadurch bedingten Schaden der Höhe nach mitzuteilen, einzubehalten und den Rest an den Gast auszukehren.

3.8 EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

3.9 Die 50% des Mietpreises als Vorauszahlung wird mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt,  und  diese ist am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
Bucht der Gast bis spätestens einen Tag vor Beginn der Mietzeit, so hat der Gast 100% des Mietpreis, sowie die Kaution und die Reinigungsgebühr, mit Zahlungseingang auf das Bankkonto des Anbieters , oder als Barzahlung vor Übergabe des Mietobjektes zu leisten. 
Eine Übergabe des Mietobjektes vor 100%-tiger Zahlung des Mietpreis, der Kaution und der Reinigungsgebühr, ist ausgeschlossen. Bei Zahlung per Überweisung, muss die Zahlung auf dem Konto des Anbieters gebucht worden sein, bevor das Mietobjekt übergeben werden kann.

3.10 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

4.1. Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. In Spanien gilt zudem eine Ruhezeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. In dieser Zeit bitten wir den Gast, gerade bei Benutzung des Gartens und des Pools um eine gemäßigte Lautstärke.

4.2 Für die Dauer der Vermietung des Ferienhauses, ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen des Ferienhauses, Fenster (außer in der oberen Etage, oder die vergitterten Fenster, und diese auch nur angekippt) und  Rolläden der unteren Etage sowie Türen geschlossen zu halten, die Klimaanlage, bzw. sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln, sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

4.3 Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von weiteren, bis zu 500,00 € (netto) in Rechnung stellen.

4.4 In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

4.5 Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

4.6 Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

4.7 Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

5.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5.2 Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

5.3 Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis  60 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:

– Stornierung bis spätestens 60 Tage vor Anreise des zu entrichtenden Übernachtungspreises 0%.

– Von 59 bis 30 Tage vor Anreise, 50% des zu entrichtenden Übernachtungspreises.

– 29 Tage vor Anreise und bis zum Tag der Anreise, 100 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises.

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

5.4 Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhauses hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Ferienhauses sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

5.5 Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22 .00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 5.3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

5.6 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 5.2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.7 Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.:

5.7.a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
5.7.b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
5.7.c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
5.7.d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn, oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

5.8 Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 5.7.a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 5.7 zu ersetzen.

§ 6 . Haftung; Verjährung

6.1 Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6.2 Es wird ausdrücklich darauf  hingewiesen, dass das Ferienhaus einen Aussenpool  hat,  der bis zu 220 cm  tief ist. Für Kleinkinder und Kinder kann der Pool wegen Gefahr des Ertrinkens gefährlich sein. Der Gast darf daher Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und Kleinkinder sowie Babies  nur unter Aufsicht baden lassen  Von den Sauganlagen am Boden des Pools hat der Gast sich und die Kinder fernzuhalten. Tauchen über der Sauganlage ist verboten, da Haare eingesaugt werden könnten, was dazu führen könnte, dass die Haare sich verheddern und was zu einem Ertrinken führen kann.  Der Gast ist ausschliesslich verantwortlich für mögliche Schäden, oder Verletzungen, oder das Ertrinken, das durch die Benutzung des Pools eintreten kann. Der Anbieter schließt hiermit jegliche Haftung für die Benutzung des Pools aus. Die Benutzung des Pool erfolgt auf eigene Gefahr der Gäste.

6.3 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

6.4 Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

6.5 Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

7.1 Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Der ungefähre Anreisezeitpunkt ist dem Anbieter mitzuteilen, damit die Schlüssel ordnungsgemäß übergeben werden können. Eine Anreise vor 16  Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

7.2 Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 50,00 Euro erhoben

7.3 Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

7.4 Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt:

7.4.a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;

7.4.b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr .

7.5 Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

7.6 Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel und elektonischen Toröffner an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

7.7 Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel, muss dies dem Anbieter sofort gemeldet werden. Auch hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 8 . Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 9 . Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist, La Nucia, Provinz Alicante,Spanien

9.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht Spaniens  Anwendung.

9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr – La Nucia, Provinz Alicante, Spanien. Hat einer der Vertragparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Spanien,  ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls La Nucia, Provinz Alicante, Spanien.

9.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung auch im Internet folgt nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritten zur Nutzung oder Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt vorbehalten.

9.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen spanischen Vorschriften.